Hausordnung

Allgemeine Verhaltensregeln
SchülerInnen und LehrerInnen haben eine gemeinsame Verantwortung für die Schule. Im
Rahmen ihrer Aufsichtspflicht sorgen die Lehrkräfte dabei für die notwendige Ordnung. Alle
Mitglieder der Schulgemeinschaft verhalten sich so, dass ein sinnvolles Miteinander-Arbeiten
möglich ist. Alle bemühen sich, die wichtige Arbeit der Hausmeister zu unterstützen und zu
erleichtern. Jeder und jede Einzelne trägt Verantwortung für die Gegenstände und
Einrichtungen der Schule, behandelt sie schonend und bewahrt sie vor Verunreinigung und
Zerstörung.

Regelung der schulischen Abläufe
Das Schulgebäude ist an Unterrichtstagen von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und
18:00 Uhr geöffnet. In der ersten großen Pause (9:15 – 9:35 Uhr) halten sich alle SchülerInnen entweder auf dem Pausenhof oder im Aulabereich auf.
In der zweiten großen Pause (11:05 – 11:25 Uhr) halten sich die SchülerInnen auf dem Pausenhof auf, bei Niederschlag ist der Aufenthalt im Aulabereich erlaubt. Grundsätzlich ist der Aufenthalt im Vorraum der Mensa nicht gestattet.
In unbeaufsichtigten Hohl- und Wartestunden dürfen sich SchülerInnen nur in den
Aufenthaltsbereichen und auf dem Pausengelände aufhalten. Mit dem ersten Gongzeichen
finden sich die SchülerInnen vor den Unterrichtsräumen ein. Ist 10 Minuten nach
Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen, melden die SchülerInnen dies im Sekretariat.
Während des Unterrichts herrscht vor den Klassenzimmern und in den Pausenhallen Ruhe.
Der Aufenthalt dort ist nur mit Erlaubnis der LehrerInnen gestattet. Jede Klasse ist für die
Sauberkeit und Ordnung ihres Klassenzimmers verantwortlich. Am Ende einer
Unterrichtsstunde wird die ursprüngliche Tischordnung wieder hergestellt und auf Sauberkeit
geachtet. Außerdem werden die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht. Die
Unterrichtsräume werden von der Fachlehrkraft abgeschlossen. Geld und Wertgegenstände
gehören nicht in Kleidungsstücke außerhalb des Klassenzimmers. Sie werden im
Sportunterricht den Sportlehrern zur Aufbewahrung übergeben.

Gebote und Verbote
Das Kaugummikauen ist im Schulgebäude nicht gestattet. Abfälle werden auf dem
Pausengelände und in den Klassenzimmern getrennt gesammelt und gehören in die
entsprechenden Behältnisse. In Pausen und Hohlstunden können Bälle gegen Pfand im
Sekretariat ausgeliehen und auf dem Hartplatz genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, im
Schulgebäude zu raufen, Ball zu spielen, zu rennen, durch die Fenster zu klettern, sich auf
Treppengeländer zu setzen oder zu rutschen. Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände
verboten. SchülerInnen bis einschließlich Klasse 10 dürfen das Schulgelände während
Hohlstunden und Pausen nur mit Erlaubnis einer Lehrerkraft verlassen.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Das Mitbringen und der Genuss
alkoholischer Getränke sowie das Mitbringen von Waffen und Laserpointern sind im gesamten
Schulbereich grundsätzlich verboten.
Das Fahren mit Fahrrädern, Krafträdern und Autos ist auf den Pausenhöfen des
Schulzentrums nicht erlaubt. Sämtliche Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen
Stellplätzen abzustellen. Geh- und Rettungswege sind freizuhalten.
Kommunikationselektronische Geräte (z.B. Handys, MP3-Player, Smartphones etc.) und
deren Zubehör (z.B. Kopfhörer etc.) dürfen in allen schulischen Gebäuden nicht benutzt
werden
. Sie müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden.

Dabei gelten folgende Ausnahmen:

  1. In der Oberstufenbibliothek dürfen die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 1 und 2 ihre
    Geräte verwenden.
    2.In der langen Mittagspause am Donnerstag dürfen kommunikationselektronische Geräte und
    Zubehör von allen SchülerInnen aller Klassenstufen im Arbeitsbereich des neuen Anbaus
    verwendet werden.
    Auf dem Schulgelände außerhalb des Schulgebäudes ist die Verwendung
    kommunikationselektronischer Geräte und Zubehör in den beiden großen Pausen am
    Vormittag untersagt.
    Sollten sie mitgeführt werden, sind sie stumm geschaltet und bleiben unsichtbar in der Tasche.
    Dabei gelten folgende Ausnahmen:
    1.Für SchülerInnen ab Klasse 10 ist die Verwendung kommunikationselektronischer Geräte
    und Zubehör im abgegrenzten Handybereich in der Nische zwischen Musiksaal 027 und
    Nebeneingang erlaubt.
    2. In der 2. großen Pause am Donnerstag, die in die Mittagspause übergeht, ist die
    Verwendung kommunikationselektronischer Geräte und Zubehör draußen für Schülerinnen
    und Schüler aller Klassenstufen erlaubt. Außerhalb der oben genannten Pausen ist die
    Verwendung kommunikationselektronischer Geräte außerhalb des Schulgebäudes erlaubt.
    Abweichend von den oben genannten Regelungen können kommunikationselektronische
    Geräte verwendet werden, wenn eine Lehrkraft dies erlaubt.

    Generell sind auf dem Schulgelände verboten:
    • Computerspiele, „Zocken“
    • Ton- und Bildaufnahmen
    • Verbreitung, Erwerb und Besitz von pornographischem und gewaltverherrlichendem Material.
    • Verbreitung, Erwerb und Besitz von rassistischen und menschenverachtenden Inhalten.

Wenn wir alle uns an diese Hausordnung halten, bleibt unsere Schule ein Lern- und
Lebensraum, in dem wir uns gerne aufhalten, in dem wir uns wohlfühlen.


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